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So läuft bei uns die Vermittlung

Unsere Spielregeln

Anforderungen Katzenadoption

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Adoption einer oder mehrerer Katzen aus unserem Tierzentrum. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine Vermittlung:

Wohnungsgröße:

Wohnungskatzen vermitteln wir ausschließlich in Wohnungen mit einer Mindestgröße von 60 m². Katzen sind bewegungsfreudige Tiere und benötigen ausreichend Platz, um sich wohlzufühlen und auszutoben.

Freigang:

Freigänger vermitteln wir nur in verkehrsberuhigte Gegenden. Sollten Sie an einer stark befahrenen Hauptstraße, einer Autobahn oder in der Nähe von Bahngleisen wohnen, können wir Ihnen leider keinen Freigänger vermitteln.

Nach der Eingewöhnungszeit von mindestens acht Wochen darf die Katze den Freigang genießen.

Sozialkontakt zu Artgenossen:

Da ein Mensch keinen Artgenossen ersetzen kann, vermitteln wir unsere Katzen entweder im Doppelpack oder zu einer bereits vorhandenen Katze. In Einzelfällen vermitteln wir auch Katzen, die aufgrund ihres Verhaltens nur für die Einzelhaltung geeignet sind.

Wenn Sie bereits eine Katze besitzen, sollte die Altersdifferenz zur neuen Katze möglichst gering sein. Ein Kitten vermitteln wir beispielsweise nicht zu einer Senior-Katze.

Kastration:

Alle Katzen werden kastriert vermittelt. Katzen, die jünger als sechs Monate sind, werden mit einer Kastrationsverpflichtung abgegeben. Diese verpflichtet Sie, die Kastration innerhalb eines festgelegten Zeitraums durchführen zu lassen.

Schutzgebühr:

Bei der Unterzeichnung des Schutzvertrags fällt eine einmalige Schutzgebühr an:

Einzelkatze: 120 €

Katzenpaar: 200 € (für beide zusammen)

Die Schutzgebühr ist direkt und in voller Höhe zu entrichten. Eine Ratenzahlung bieten wir nicht an.

Adoption durch ältere Personen:

Auch ältere Menschen sind bei uns herzlich willkommen, um eine Katze zu adoptieren. Es ist jedoch erforderlich, im Schutzvertrag eine Person zu benennen, die im Notfall die Versorgung der Katze übernimmt. Unser Ziel ist es, den Tieren einen dauerhaften Platz zu bieten und Rückführungen zu vermeiden. Ihr Alter stellt für uns jedoch grundsätzlich kein Hindernis dar.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Kastrationsverpflichtung (Begründung)

Was bedeutet eine Kastrationsverpflichtung?

Jährlich stehen Tierheime in Deutschland vor einer großen Herausforderung:

Einer zunehmenden Anzahl an Fundkatzen – und die Tendenz steigt weiter.

Ein wesentlicher Grund dafür sind die vielen unkastrierten Katzen, die sich unkontrolliert vermehren.

Ein Beispiel verdeutlicht das Ausmaß: Wenn ein Katzenpaar 2x im Jahr jeweils drei Kitten bekommt und diese Jungtiere im darauffolgenden Jahr ebenfalls 2x je drei Kitten zur Welt bringen, wird schnell klar, wie rasant die Katzenpopulation wächst.

Diese Entwicklung führt dazu, dass viele Tierheime regelmäßig einen Aufnahmestopp verhängen müssen, da die Kapazitäten erschöpft sind.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, vermitteln wir unsere Katzen ausschließlich kastriert.

Eine Ausnahme gilt lediglich für Katzen, die jünger als sechs Monate sind oder deren Gesundheitszustand eine Kastration zum Zeitpunkt der Vermittlung nicht zulässt.

In diesen Fällen ist die Unterzeichnung einer sogenannten Kastrationsverpflichtung Teil des Schutzvertrags.

Diese Verpflichtung legt einen festen Zeitraum fest, innerhalb dessen die Kastration durchgeführt werden muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient nicht nur dazu, eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, sondern stellt auch sicher, dass unsere Tiere nicht zur Zucht genutzt werden.